Hier finden Sie unseren Verhaltenscodes welcher für alle Unternehmen im Verbund verbindlich ist
In Zeiten von Quantität und der Profitoptimierung versprechen wir unseren Partner und Kunden eine stehst verlässliche Leistung gemäß unseren Verhaltenskodex.
Wir unterstützen keine Arbeitsweisen welche unserem Kodex entgegensprechen.
Immer ein verlässlicher Partner die Omega Unternehmensgruppe.
Code of Conduct
Präambel
Die Omega Unternehmensgruppe © versteht sich als Teil einer international verflochtenen Wirtschaft und ist als Betrieb an seinen Standorten Teil der Staaten und deren Gesellschaften, in denen die Omega Unternehmensgruppe tätig ist. Die Omega Unternehmensgruppe folgt dem Grundverständnis des „ehrbaren Kaufmanns“ und bekennt sich zu seiner Verantwortung als Unternehmen.
Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten des Code of Conduct stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, wird die Omega Unternehmensgruppe nach Wegen suchen, um die Anforderungen des Code of Conduct möglichst dennoch zu wahren.
Ethische / moralische Verpflichtung und Integrität
Die Omega Unternehmensgruppe verfolgt ausschließlich legale Geschäftsziele und -praktiken und unterhält nur mit seriösen Partnern Geschäftsbeziehungen.
Die Omega Unternehmensgruppe verhält sich gegenüber Geschäftspartnern und Kunden fair und wertschätzend. Die Omega Unternehmensgruppe respektiert unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Hintergründe und die besonderen Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen die Omega Unternehmensgruppe tätig ist. Dabei achtet die Omega Unternehmensgruppe das
Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen geschäftliche Tätigkeiten stattfinden. Die Omega Unternehmensgruppe orientiert sein unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde. Die Omega Unternehmensgruppe baut auf einen freien und fairen Welthandel.
Korruption, Handelskontrolle, Geldwäsche
Die Omega Unternehmensgruppe lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab. Dazu vermeiden wir bereits jeglichen Anschein hiervon – sei es in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen. Die Omega Unternehmensgruppe handelt in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und hält sich die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche.
Fairer Wettbewerb
Die Omega Unternehmensgruppe tritt für einen freien und fairen Wettbewerb ein. Die Omega Unternehmensgruppe duldet keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellt sicher, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handelt. Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnt die Omega Unternehmensgruppe ab.
Umgang mit personenbezogenen Daten, Schutz von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum
Die Omega Unternehmensgruppe respektiert die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und befolgt beim Umgang mit persönlichen Informationen die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit.
Die Omega Unternehmensgruppe schützt anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen seiner Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung, mindestens nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
Die Omega Unternehmensgruppe respektiert das geistige Eigentum seiner Geschäftspartner, Kunden und sonstigen Dritten und achtet beim Austausch von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden.
Wahren von Verbraucherinteressen
Soweit Produkte und Leistungen von Die Omega Unternehmensgruppe die Interessen von Verbrauchern betreffen, werden geeignete Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit und Qualität der Produkte oder Leistungen gewährleisten. Die Omega Unternehmensgruppe stellt dabei sicher, dass die Produkte oder Leistungen den jeweils einschlägigen gesetzlichen verbraucherschützenden Bestimmungen entsprechen.
Im Rahmen von Informations- und Vertriebsmaßnahmen berücksichtigt die Omega Unternehmensgruppe die Verbraucherinteressen, indem die rechtlichen Vorgaben für faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken und Verbraucheraufklärung angewendet werden.
Ökologische Verantwortung und Verpflichtung
Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein übt die Omega Unternehmensgruppe seine geschäftliche Tätigkeit ökologisch verantwortlich aus und bekennt sich zum Ziel einer klimaneutralen Zukunft.
Schutz von Umwelt und Klima
Die Omega Unternehmensgruppe nimmt seine ökologische Verantwortung wahr, indem die geltenden gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards zum Schutz von Umwelt und Klima angewendet werden. Die Omega Unternehmensgruppe arbeitet daran, dass die negativen Auswirkungen der geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt und das Klima kontinuierlich reduziert werden.
Die Omega Unternehmensgruppe wendet geltendes Recht an und ergreift geeignete Maßnahmen, die sich an gesetzlichen und international anerkannten Standards orientieren und unter anderem folgende Themen abdecken:
Tier- und Artenschutz
Die Omega Unternehmensgruppe beachtet die Grundsätze zum Schutz von Tieren und der biologischen Vielfalt und richtet sein unternehmerisches Handeln danach aus. Die Haltung und Nutzung von Tieren müssen den geltenden gesetzlichen Tierschutzanforderungen genügen und artgerecht sein. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ist hierbei Richtschnur.
Menschenrechte und Arbeitsstandards
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb achtet die Omega Unternehmensgruppe die international anerkannten Menschenrechte, die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten sind.
die Omega Unternehmensgruppe orientiert sich an den international anerkannten Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wie sie nachfolgend im Code of Conduct aufgeführt sind.
In allen Geschäftsaktivitäten ist die Omega Unternehmensgruppe bemüht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. Die Omega Unternehmensgruppe erwartet das Gleiche von seinen Geschäftspartnern. Soweit erforderlich und möglich, unterstützt die Omega Unternehmensgruppe hierbei seine Lieferanten.
Beschäftigungsverhältnisse
Die Omega Unternehmensgruppe behandelt seine Mitarbeitenden mit Wertschätzung. Die Omega Unternehmensgruppe lehnt jegliche Form von rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung oder sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Arbeitnehmern ab. Die Omega Unternehmensgruppe wendet bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen das jeweils geltende Arbeitsrecht an und erwartet das Gleiche von seinen Vertragspartnern. Den Mitarbeitenden sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, u. a. ihre Rechte und Pflichten, Arbeitszeiten, Vergütung und Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung zu stellen.
Die Omega Unternehmensgruppe respektiert und schützt das Recht der Arbeitnehmer, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ablehnen von Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer
Die Omega Unternehmensgruppe toleriert keine Kinderarbeit und beachtet das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Arbeitsaufnahme. In jedem Fall beschäftigt die Omega Unternehmensgruppe keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren. Praktika werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen organisiert.
Die Omega Unternehmensgruppe erwartet von seinen Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Bei Personen unter 18 Jahren sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.
Ablehnen von Zwangsarbeit
Die Omega Unternehmensgruppe lehnt Zwangs- oder Pflichtarbeit in jeder Form ab. Das gilt auch für jegliche Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels und erstreckt sich auf alle Formen unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind.
Grundsätze der Vergütung
Die Omega Unternehmensgruppe wendet die gesetzlichen oder – soweit anwendbar – tarifvertraglichen Bestimmungen bei der Vergütung von Arbeitsleistungen an. Die Omega Unternehmensgruppe stellt sicher, dass bei der Bezahlung von Mitarbeitenden im Betrieb der geltende gesetzliche, ggf. der tariflich festgelegte oder branchenüblichen Mindestlohn nicht unterschritten wird.
In Ländern oder Regionen ohne einen gesetzlichen oder tariflichen Lohnrahmen achtet die Omega Unternehmensgruppe darauf, dass der geleistete Lohn für eine regelmäßige Vollarbeitszeit ausreichend ist, um die Grundbedürfnisse der Beschäftigten zu erfüllen.
Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzügen als Disziplinarmaßnahme, werden von Die Omega Unternehmensgruppe nicht geduldet.
Arbeitszeiten
Die Omega Unternehmensgruppe wendet die gesetzlichen oder anwendbaren tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub an. Die Omega Unternehmensgruppe achtet darauf, dass
Arbeitszeitregelungen eingehalten werden
Koalitionsfreiheit
Die Omega Unternehmensgruppe respektiert das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies im jeweiligen Beschäftigungsland rechtlich zulässig und möglich ist. Wenn dies nicht zulässig ist, sucht Die Omega Unternehmensgruppe für seine Mitarbeitenden sachgerechte Kompromisse.
Vielfalt und Inklusion, Diskriminierungsverbot
Die Omega Unternehmensgruppe schätzt die Vielfalt seiner Mitarbeitenden und fördert eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht. Deshalb bekennt sich die Omega Unternehmensgruppe zur Chancengleichheit und lehnt jede Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung ab. die Omega Unternehmensgruppe lebt den Grundsatz der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Omega Unternehmensgruppe beachtet die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards. Die Omega Unternehmensgruppe sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld (vermeiden von Unfällen, Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen), um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden und Dritter zu erhalten.
Code of Conduct 2024
Omega Holding GmbH, Ulmer Weg 34, 89558 Böhmenkirch, KP/03/2024